Viele Betroffene gehen davon aus, dass nach einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein automatisch nur noch über eine MPU zurückzuerlangen ist. Das ist jedoch nicht immer richtig.
Zwar gilt grundsätzlich: Wer mit 1,6 Promille oder mehr im Straßenverkehr auffällig wird, muss nach § 13 FeV in der Regel mit einer MPU-Anordnung durch die Fahrerlaubnisbehörde rechnen.
Doch entscheidend ist: Es gibt Ausnahmen.
Der oft übersehene Weg im Strafverfahren
In vielen Fällen wird die Fahrerlaubnis zunächst vorläufig nach § 111a StPO entzogen. Diese vorläufige Entziehung dient lediglich der Absicherung, solange das Strafverfahren noch läuft.
Wichtig ist jedoch § 111a Abs. 2 StPO:
Das Gericht muss die vorläufige Entziehung aufheben, wenn der Grund für die Annahme der Ungeeignetheit nicht mehr besteht.
Genau hier liegt häufig die entscheidende Chance.
Denn zwischen Tat und Hauptverhandlung vergeht oft mehrere Monate. Diese Zeit kann sinnvoll genutzt werden:
- durch nachweisbare Abstinenz
- durch eine intensive verkehrspsychologische Aufarbeitung
- durch belegbare Verhaltensänderungen
- und durch eine überzeugende Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsumverhalten.
Warum das so wichtig ist:
Bei Alkoholdelikten greift § 69 Abs. 2 StGB. Dort besteht eine sogenannte Regelvermutung dafür, dass der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
Aber genau das ist nur eine Vermutung — keine zwingende Endentscheidung.
Wenn im Strafverfahren nachgewiesen werden kann, dass diese Regelvermutung widerlegt ist und die Fahreignung bereits wieder besteht, kann das Gericht dies ausdrücklich feststellen.
Bindung der Fahrerlaubnisbehörde
Das hat erhebliche Auswirkungen.
Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG ist die Fahrerlaubnisbehörde an diese gerichtliche Beurteilung gebunden. Sie darf in Bezug auf denselben Sachverhalt nicht einfach zu Ihrem Nachteil von der gerichtlichen Einschätzung der Fahreignung abweichen.
Das bedeutet im Ergebnis:
Hat das Strafgericht bereits positiv festgestellt, dass Ihre Fahreignung wiederhergestellt ist, kann dies eine spätere MPU-Anordnung in bestimmten Fällen rechtlich ausschließen.
Frühzeitig richtig handeln
Die entscheidenden Weichen werden oft nicht erst bei der MPU gestellt — sondern bereits viel früher im Strafverfahren.
Wer frühzeitig die richtigen Nachweise erbringt und seine Verhaltensänderung sauber dokumentiert, kann unter Umständen den Weg zurück zum Führerschein deutlich verkürzen oder eine MPU sogar vermeiden.
Ich prüfe Ihren Fall individuell und begleite Sie bei der strategischen Vorbereitung, damit Ihre Entwicklung rechtzeitig und überzeugend gegenüber Gericht, Anwalt und Behörden dargestellt werden kann.

